Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des Sauerland Alpin Hotels zur Beherbergung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden weiteren Leistungen des Hotels für den Kunden (Hotelübernachtungsvertrag).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, die Nutzung der Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, die Durchführung öffentlicher Einladungen oder Werbeveranstaltungen (z.B. Vorstellungsgespräche, Verkaufsvorführungen oder ähnliche Veranstaltungen) sowie die Nutzung von Hotelräumen außerhalb der angemieteten Räume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Hierfür kann ein zusätzliches Entgelt berechnet werden. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


II. Vertragsabschluss; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Sauerland Alpin Hotel zustande. Das Hotel kann die Buchung schriftlich bestätigen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den normalen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels beeinträchtigen kann.
  3. Sämtliche Ansprüche gegen das Sauerland Alpin Hotel verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.


Leistungen, Preise, Zahlung, Verrechnung

  1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die weiteren Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Hotel in Anspruch genommene Fremdleistungen.
  2. Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Die örtliche Kurtaxe ist nicht enthalten. Bei steuerlichen Änderungen werden die Preise angepasst, es sei denn, es handelt sich um Verbraucherverträge, die innerhalb von vier Monaten abgeschlossen werden.
  3. Im Falle einer Reduzierung der Zimmeranzahl oder der Aufenthaltsdauer kann das Hotel einen angepassten Preis verlangen.
  4. Bei Zahlung per Rechnung gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  5. Für jede Mahnung bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben.
  6. Das Hotel kann bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung oder Anzahlung verlangen. Höhe und Zahlungsmodalitäten werden schriftlich vereinbart.
  7. In bestimmten Fällen (z. B. Zahlungsverzug) kann das Hotel nach der Buchung auch eine höhere Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen.
  8. Das Hotel kann bei der Ankunft oder während Ihres Aufenthalts eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen, sofern diese nicht bereits geleistet wurde.
  9. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


IV. Kündigung durch den Kunden / Nichtinanspruchnahme von Leistungen

  1. Der Gast kann jederzeit vor Anreise vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall verliert das Hotel den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, hat jedoch Anspruch auf eine angemessene Stornogebühr:
  • Stornierung von 14 bis 8 Tage vor Anreise: 50%
  • Stornierung vom 7. bis 1. Tag vor Anreise: 90%
  • Stornierung am Anreisetag oder Nichtanreise: 100 %

Ausnahmen gelten im Falle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände, die den Aufenthalt unmöglich machen.

  1. Diese Entschädigungen bemessen sich nach der bis zum Reiseantritt erzielten Zeit, den zu erwartenden Ersparnissen sowie den Einnahmen durch Ersatzbuchungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  2. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Hotel.
  3. Das Hotel kann im Falle höherer Gewalt auch selbst kündigen und muss dies unverzüglich melden.
  4. Im Falle einer Stornierung durch das Hotel hat der Kunde Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen.
  5. Die Kündigung muss auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen.


V. Rücktritt des Hotels / Versammlungsverbot

  1. Steht dem Kunden ein Optionsrecht zu, kann das Hotel dieses bei Interesse anderer Kunden kündigen, es sei denn, der Kunde bestätigt innerhalb der gesetzten Frist.
  2. Das Hotel kann außerdem außerordentliche Stornierungen vornehmen, unter anderem in folgenden Fällen:
  • Höhere Gewalt
  • Falsche Kundeninformationen
  • Verdacht auf Reputationsschäden oder Unsicherheit
  • Illegale Nutzung oder Missbrauch von Räumen
  • Nichtzahlung trotz Mahnung
  1. Nicht genehmigte Veranstaltungen können abgebrochen werden.
  2. Bei berechtigtem Rücktritt besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
  3. Im Falle einer Stornierung kann das Hotel eine pauschalierte Entschädigung verlangen.


VI. Zimmer: Verfügbarkeit, Übergabe und Abreise

  1. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Check-in beginnt um 15:00 Uhr. Sollten Sie nach 18:00 Uhr ohne vorherige Ankündigung nicht anwesend sein, kann Ihr Zimmer weitergegeben werden.
  3. Check-out ist bis 10:30 Uhr. Bei verspäteter Abreise können bis zu 50 % (bis 18:00 Uhr) bzw. 90 % (nach 18:00 Uhr) des Zimmerpreises in Rechnung gestellt werden.


VII. Haftung des Sauerland Alpin Hotels

  1. Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für sonstige Schäden haftet es nur bei grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Pflichten.
  2. Zurückgelassene Gegenstände werden drei Monate aufbewahrt. Danach werden sie dem örtlichen Fundbüro übergeben oder vernichtet.
  3. Die Nutzung der Parkplätze berechtigt nicht zur Abstellung. Das Hotel haftet nicht für Schäden, soweit diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  4. Post und Pakete werden mit Sorgfalt behandelt und können auf Wunsch gegen Gebühr nachgesandt werden.


VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
  3. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Standort des Hotels zuständig, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
  4. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das Wiener Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  5. Sollte eine Bestimmung ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.



 Stand: 1. November 2022

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